Rahmen­bedingungen


 

Erstgespräch


Im Rahmen eines ausführlichen Erstgesprächs, beleuchten wir gemeinsam Ihr Anliegen bzw. Ihre Erwartungen und lernen uns kennen. Sie bekommen einen ersten Eindruck zu meiner Person und zu meiner Arbeitsweise. Wichtig ist, dass Sie sich bei mir wohl fühlen und ein Raum des Vertrauens geschaffen werden kann. Ebenso dient das unverbindliche Erstgespräch dazu, die organisatorischen Rahmenbedingungen wie Häufigkeit, Terminmöglichkeiten, Honorar u.Ä. zu klären.
Da ich mir auch für das Erstgespräch ausreichend Zeit nehme, ist das Gespräch kostenpflichtig.

Verschwiegenheit


Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlich verankerten, absoluten Verschwiegenheitspflicht (§15 PthG).
Dies bedeutet, dass es mir verboten ist, Gesprächsinhalte oder persönliche Informationen über Sie als PatientIn, ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis an andere weiterzugeben.

Absagemodus


Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um zeitgerechte Absage – spätestens bis 24 Stunden vor unserem vereinbarten Termin. Allenfalls muss die Therapieeinheit verrechnet werden. Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.